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   BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90   

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BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90 (https://dejure.org/1991,9880)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1991 - VII B 216/90 (https://dejure.org/1991,9880)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1991 - VII B 216/90 (https://dejure.org/1991,9880)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85

    Keine Vorprägung der Ermessensentscheidung für die nach der AO 1977 zu

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90
    Eine Abweichung sei zunächst gegenüber dem Senatsurteil vom 8. November 1988 VII R 141/85 (BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219) gegeben, und zwar insoweit, als das FG hinsichtlich des Auswahlermessens im Widerspruch zu dieser Entscheidung nur auf das Verhältnis zum Steuerschuldner (GmbH), nicht auf das zu anderen Haftungsschuldnern (S und T) abstelle.

    Eine Divergenz zu dem Urteil in BFHE 155, 243 liegt nicht vor.

    Nicht klärungsbedürftig, weil durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt, ist die Frage, welche formellen Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Inhaftungnahme zu stellen sind (vgl. außer BFHE 155, 243 etwa auch Senat, Urteil vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, 113, BStBl II 1988, 176).

  • BFH, 09.11.1982 - VII R 4/82

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer einer GmbH - Grobe Fahrlässigkeit des

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90
    In Abweichung von dem Senatsurteil vom 9. November 1982 VII R 4/82 (BFH/NV 1986, 261) sei das FG von einer Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH als Mineralölsteuerlagerinhaberin ausgegangen, für das Vorhandensein von Mitteln zur Entrichtung fälliger Mineralölsteuer für Lagerentnahmen zu sorgen.

    Auch von dem Urteil in BFH/NV 1986, 261 weicht die Vorentscheidung nicht ab.

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil in BFH/NV 1986, 261.

  • BFH, 04.03.1986 - VII R 38/81

    Mineralölsteuer - Mineralölsteuerlagerinhaber - Pflichterfüllung durch

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90
    Es kann dahinstehen, ob der in dem vorbezeichneten Senatsurteil enthaltene Rechtssatz - keine Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH mit Mineralölsteuerlager sicherzustellen, daß bei Fälligkeit der Mineralölsteuer für Lagerentnahmen Mittel zur Verfügung stehen - noch divergenzbegründend sein kann (vgl. die neueren Senatsurteile vom 4. März 1986 VII R 38/81, BFHE 146, 336, 339, BStBl II 1986, 577, und vom 21. Februar 1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, 48, BStBl II 1989, 491).
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85

    Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe -

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90
    Es kann dahinstehen, ob der in dem vorbezeichneten Senatsurteil enthaltene Rechtssatz - keine Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH mit Mineralölsteuerlager sicherzustellen, daß bei Fälligkeit der Mineralölsteuer für Lagerentnahmen Mittel zur Verfügung stehen - noch divergenzbegründend sein kann (vgl. die neueren Senatsurteile vom 4. März 1986 VII R 38/81, BFHE 146, 336, 339, BStBl II 1986, 577, und vom 21. Februar 1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, 48, BStBl II 1989, 491).
  • BFH, 29.05.1990 - VII R 85/89

    - Zum Auswahlermessen für die Inanspruchnahme eines von zwei

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90
    Es ist eindeutig, daß bei Erfüllung des Haftungstatbestandes (auch in subjektiver Hinsicht) eine Haftung in Betracht kommt; ob etwa eine Auswahlermessensentscheidung gegen den grob fahrlässig Handelnden im Hinblick auf vorsätzliche Pflichtverletzungen anderer Haftender ausnahmsweise zu beanstanden wäre, kann nur einzelfallbezogen entschieden werden (zur Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Ausübung des Auswahlermessens etwa Senat, Urteil vom 29. Mai 1990 VII R 85/89, BFHE 161, 486, 489 [BFH 29.05.1990 - VII R 85/89], BStBl II 1990, 1008).
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90
    Im übrigen ergibt sich aus der Vorentscheidung, daß das FG von dem vorbezeichneten Rechtsgrundsatz ausgegangen ist und lediglich ausgesprochen hat, er finde dann keine Anwendung, wenn der Umstand, daß nur noch begrenzte Mittel vorhanden seien, auf ein schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers zurückzuführen sei (vgl. insoweit Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, 448, BStBl II 1984, 776 - Nr. 3 a -).
  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90
    Nicht klärungsbedürftig, weil durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt, ist die Frage, welche formellen Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Inhaftungnahme zu stellen sind (vgl. außer BFHE 155, 243 etwa auch Senat, Urteil vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, 113, BStBl II 1988, 176).
  • FG Bremen, 07.07.2005 - 1 K 429/02

    Lohnsteuerhaftung; Überwachungspflichten und Verantwortlichkeit des

    Hierin liegt die dem Kläger anzulastende grob fahrlässige Pflichtverletzung, denn nach der Rechtsprechung des BFH ist die Pflichtwidrigkeit des Handelns eines Haftungsklägers darin zu sehen, dass dieser keinerlei Kontrollen ausgeübt und unter dem Einfluss des Alleingesellschafters die Verfügung über die Konten der GmbH aus der Hand gegeben hat mit der Folge, dass bei Fälligkeit Mittel zur Entrichtung der Steuer nicht zur Verfügung standen (vgl. BFH-Beschuss vom 23. April 1991 VII B 216/90, BFH/NV 1992, 178).
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